ENTWICKLUNG EINES GEWERBEGEBIETS

REGNITZLOSAU

AKTUELLES

Geltungsbereich Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss ist erfolgt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung...
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Grundlagenermittlung und Vorbereitung der Bauleitplanung
Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid ist die Gemeinde dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gefolgt und hat die Planungen bezüglich...
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Mehrheit für Gewerbegebiet!
Die Gemeinde Regnitzlosau kann ihre Planungen für ein Gewerbegebiet im Ortsteil Draisendorf fortsetzen. Bei einem Bürgerentscheid...
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ÜBER DAS PROJEKT

Warum ist ein Gewerbegebiet in Regnitzlosau sinnvoll?

DASEINSVORSORGE

Das Leben im Hofer Land ist schön – die Landschaft und der Naturraum bieten höchste Lebensqualität. Lebensqualität wird aber nicht nur durch die Umgebung bestimmt, sondern auch durch Daseinsvorsorge.

Die kommunale Daseinsvorsorge oder anders ausgedrückt „Grundversorgung“ ist kostenintensiv. So muss beispielwiese die kommunale Infrastruktur bewirtschaftet und weiterentwickelt werden, um weiterhin eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Ohne das notwendige Geld sind soziale Dienste wie Kindergärten oder Angebote für Senioren undenkbar.

Die Möglichkeiten einer ländlichen Gemeinde wie Regnitzlosau, die benötigten Gelder zu erwirtschaften sind gering, wenn Steuern und Gebühren nicht erhöht werden sollen. Die Entwicklung eines Gewerbegebietes und die damit einhergehenden Steuereinnahmen können dabei helfen, die künftigen Aufgaben und Herausforderungen finanziell zu bewältigen.

OPTIMALE STANDORTBEDINGUNGEN

Die Entwicklung eines Gewerbegebietes ist mit Entscheidungen verbunden, die häufig Ergebnis von Abwägungen und Kompromissen sind. Um vor diesem Hintergrund das bestmögliche Konzept zu erarbeiten, sind bei der Vorbereitung und Planung bereits zahlreiche Fachplaner, Behörden und Verbände eingebunden.

Ein erstes Zwischenergebnis der Experten ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie „Interkommunale Gewebegebiete Rehau – Döhlau – Regnitzlosau“ aus dem Jahr 2017, die den Standort aufgrund der nachfolgenden Kriterien als tauglich ausweist:

In den nächsten Monaten werden weitere notwendige Grundlagen erarbeitet (z.B. Fachgutachten), um abschließend bewerten zu können, ob und wenn ja, was für ein Gewerbegebiet am Standort Draisendorf-Süd sinnvoll ist (Art/Umfang).

GEBIETSKULISSE

WER IST PANATTONI &
WIE IST DAS VERHÄLTNIS ZUM UNTERNEHMEN?

Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren

Panattoni ist führender Projektentwickler für nachhaltige Industrie- und Logistikimmobilien in Europa, der zunächst Teilflächen der oben dargestellten Gebietskulisse entwickeln möchte. Grundsätzlich können „Investoren“ wie Panattoni in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Firmen, die für sich selbst bauen
  • Firmen, die Objekte bauen, um sie dann weiterzuverkaufen
  • Firmen, die Objekte bauen, um sie dann langfristig im Bestand zu halten und zu vermieten

 

Die Firma Panattoni gehört zur dritten Kategorie und hat aussagekräftige bayerische, nationale und internationalen Referenzen im Bereich Gewerbegebietsentwicklung. Seit Anfang 2023 führen die Gemeinde Regnitzlosau und Vertreter des Landkreises Hof Gespräche mit Panattoni, um Rahmenbedingungen sowie Interessen und Ziele der Beteiligten zu ermitteln.

Art und Umfang von entstehenden Arbeitsplätzen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da Panattoni ihre Kunden (Firmen die Flächen von Panattoni anmieten möchten) erst anspricht, wenn bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen absehbar sind – das ist aktuell noch nicht der Fall. 

Die bisherige Zusammenarbeit war vertrauensvoll und von Verlässlichkeit geprägt. Sofern Panattoni im weiteren Projektverlauf die notwendigen Grundstücke erwirbt, wird in dem Zusammenhang neben dem Kaufertrag eine Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Blick auf städtebauliche Aspekte konkretisiert.

IHRE BETEILIGUNG

Wie kann ich mich am Planungsprozess beteiligen?

Bauleitplanung und Bürgerbeteiligung

Gewerbegebiete entstehen immer in einem gesetzlich geregelten Bauleitplanverfahren, dass die gerechte Abwägung verschiedenster Belange sicherstellen soll. Deshalb ist es notwendig, dass der Planungsprozess auf Sorgen, Interessen und Hinweise der von der Planung Betroffenen eingeht und Lösungsvorschläge erarbeitet, damit negative Einflüsse auf die Menschen wie Verkehr oder Lärm minimiert und Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Konkret bedeutetet das: Wenn die Gemeinde Regnitzlosau einen Bebauungsplan aufstellen, ändern, ergänzen oder aufheben oder den Flächennutzungsplan ändern oder ergänzen will, werden Sie am Verfahren beteiligt.

In allen Fällen wird ein sogenannter Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Das ist bisher nicht geschehen – es gibt lediglich einen Grundsatzbeschluss, der den Bürgermeister beauftragt hat, die Entwicklung des Gewerbegebiets im Detail zu prüfen.

Wenn der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss fasst, dann sieht das Baugesetzbuch zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Dazu gehören die allgemeinen Ziele und Zwecke, die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Wenn Sie Anmerkungen oder Einwände zur Planung haben, können Sie sich innerhalb einer Frist schriftlich zum Konzept äußern.

In welcher Form die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, entscheidet der Gemeinderat. Üblicherweise informieren wir Sie darüber in der Tagespresse, im Amtsblatt und auf unserer Internetseite.

In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung geben wir mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung im Amtsblatt und auf unserer Internetseite bekannt. Die Auslegung findet in der Regel im Rathaus statt.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Dies kann schriftlich geschehen oder durch eine mündliche Stellungnahme, die zu Protokoll genommen wird.

Die fristgerecht abgegebenen Anregungen und Hinweise werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des Rates teilen wir allen, die eine Anregung zur Planung gemacht haben, schriftlich mit.

FRAGEN/ BEDENKEN & ANTWORTEN

Die Gemeinde hat seit 32 Jahren keine Gewerbeflächen mehr ausgewiesen. Es gibt nur noch eine kleine freie Fläche, welche sich allerdings in Privatbesitz befindet. Der Bürgermeister und die Fraktionen haben von Anfang an auf eine Kleinteilige und moderate Entwicklung Wert gelegt. Es gab bereits mehrere Anfragen von großen Betrieben (Papierproduktion, etc.) mit enormen Flächenbedarf, welche wir abgelehnt haben. Die aktuelle Anfrage benötigt eine Fläche von ca. 14 Hektar. Weitere Planungen gibt es nicht. Das mögliche Gesamtgebiet hat eine maximale Fläche von ca. 30ha. Eine unkontrollierte Vergrößerung ist weder angedacht noch nach jetzigen Kenntnissen möglich.

Die Gemeinde Regnitzlosau hat eine Gesamtfläche von 40km², das entspricht 4000ha. Der aktuelle Bedarf benötigt also 0,35% unserer Gemeindefläche. Dieser Bedarf ist auch unter den Gesichtspunkten des Flächenverbrauchs verantwortbar und darstellbar.

Stimmt so nicht. Der Investor hat Angeboten sich bis Jahresende bzw. im I. Quartal 2024 konkret vorzustellen. Das wird er tun. Für das Gebiet wird es einen städtebaulichen Vertrag geben, in dem die Gemeinde die Möglichkeit hat auf die Ansiedlungen Einfluss zu nehmen. Wichtig hier! Die Fa. Panattoni wäre Erschließungsträger und Bauherr, die Nutzung soll vor allem auch Firmen aus der Region angeboten werden.

An den Erkenntnissen der Studie aus 2017 und 2018 haben sich keine wesentlichen Faktoren geändert.

Hier gibt es Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten. Fest steht, die Grundstückseigentümer sind bekannt und alle sind auf dem gleichen Wissensstand. Gemeinderechte aus früheren Jahren haben keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse.

Die Abführung von Abwässern ist möglich. Dies wurde im Vorfeld bereits geprüft. Die Kläranlage der Gemeinde Regnitzlosau ist für bis zu 5.000 Einwohnern ausgelegt. Es gibt hier also ausreichend Kapazitäten auch für Gewerbenutzer. Eine Erweiterung der Kläranlage ist nicht notwendig. Für die Aufnahme von Oberflächenwasser gibt es strenge Vorgaben, die ein Bauherr berücksichtigen und umsetzen muss.

Ein Umweltverträglichkeitsgutachten ist Standard und wird erstellt werden. Die Flächen werden aktuell alle landwirtschaftlich genutzt. Der Schutz von Natur und Boden hat für uns oberste Priorität. Daher ist es bereits jetzt angedacht, direkt vor Ort genügend Natur- und Ausgleichsflächen anzulegen. Eine komplette Versiegelung der Fläche wird also definitiv nicht stattfinden.

Ebenfalls von Beginn an, war der Abstand zur Wohnbebauung für uns wichtig. Mit 400-500 Metern zu Wohnbebauung wird dem auch Rechnung getragen. Zudem liegt der Bereich von der Ortschaft aus gesehen noch hinter der Kreisstraße HO 4. Es gibt also bereits durch die Straßenerschließung eine räumliche Trennung.

Niemand ist daran interessiert, dass es für die Bewohner von Draisendorf negative Beeinträchtigung gibt. Dies wird ein möglicher Investor auch sicherstellen müssen.
Um eine mögliche Beeinträchtigung auszuschließen, muss aber erst der Nutzer der Fläche feststehen. Diese Punkte würden über den Bebauungsplan verlässlich geregelt werden.

Panattoni entwickelt und baut Gewerbeareale, um sie langfristig zu vermieten. Gewerbesteuerpflichtig werden die Mieter von Panattoni.

Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu.

Im Gewerbesteuergesetz sind dafür folgende Regelungen enthalten:

  • Besteht in der Gemeinde die einzige Betriebsstätte des Unternehmens, erhält diese Gemeinde die Steuer.
  • Hat das Unternehmen dagegen mehrere Betriebsstätten, dann wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die unterschiedlichen Orte aufgeteilt (in der Gesetzessprache: zerlegt). Das gleiche erfolgt für eine Betriebsstätte, die sich über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt.
  • Maßstab für diese Zerlegung sind die in der jeweiligen Gemeinde an die dort beschäftigten Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne.
 

Die Planungen sind aktuell in einer frühen Phase, sodass seriöse Prognosen zum Steueraufkommen noch nicht möglich sind.

Die Gemeinde Regnitzlosau weist die Vorwürfe der Bürgerinitiative zurück.

Von einer Unzulässigkeit des Ratsbegehrens oder gar einer Irreführung kann keine Rede sein. Die Gemeinde Regnitzlosau hat sich bei der Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens stets mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt und die gültigen Rechtsvorschriften beachtet. Außerdem habe man bei allen gefassten Beschlüssen immer die Belange und Wünsche der Bürgerinitiative berücksichtigt und respektiert.
Bürgermeister Jürgen Schnabel und 2. Bürgermeister Fritz Pabel äußern sich gemeinsam zu der Sache: Man könne nicht nachvollziehen, wo das Verfahren Irreführend sein solle. Die Fragestellungen der Bürgerentscheide sind nicht zu beanstanden und den Bürgerinnen und Bürgern ist nach Ansicht der beiden auch bewusst, welche Ziele die beiden Fragestellungen verfolgen. Kein Verständnis haben sie für die Art und Weise, wie die Kritik vorgebracht wird.

Es wäre nach der ersten Sitzung im September genügend Zeit gewesen über die kritisierten Punkte zu sprechen so Bürgermeister Schnabel. Dies ist von Seiten der Bürgerinitiative nicht erfolgt. Dass die Bürgerinitiative nun über einen Anwalt mit der Gemeinde kommuniziere und gar rechtliche Schritte in Erwägung ziehe, sei nicht nachvollziehbar.

GALERIE KONZEPT

© Panattoni Deutschland

Gemeinde Regnitzlosau

Bürgermeister Jürgen Schnabel

Telefon: +49 9294 94333 0

 

Deutsche Stadt- und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Ansprechpartner
Peter Großmann

Telefon: +49 911 960468 12
E-Mail: peter.grossmann@dsk-gmbh.de