Aufstellungsbeschluss ist erfolgt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Regnitzlosau-Draisendorf“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Um der Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Gemeinde Regnitzlosau gerecht zu werden, beabsichtigt die Kommune den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen. Ein in dem Zusammenhang durchgeführter Bürgerentscheid ergab eine eine deutliche Mehrheit: 67,38 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für das Ratsbegehren „Pro Gewerbegebiet“.

Der angedachte Gewerbestandort Regnitzlosau-Draisendorf ergibt sich aus der Empfehlung einer interkommunalen Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 und soll gemeinsam mit einem Projektentwickler realisiert werden.

Geltungsbereich/Lageplan

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Verfahren

Der o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Über den weiteren Verlauf des Projekts und der damit einhergehenden Verfahren informieren wir Sie fortlaufend auf dieser Projektseite.

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Gemeinde Regnitzlosau

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