Die Gemeinde Regnitzlosau hat die Vorentwürfe zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Regnitzlosau–Draisendorf“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung findet statt vom 12.01.2026 bis einschließlich 15.03.2026.
Worum geht es?
Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich von Draisendorf geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 15,1 ha; nach der vorliegenden Planung ist die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe vorgesehen.
Wo liegt der Geltungsbereich?
Der räumliche Geltungsbereich liegt südlich von Draisendorf und umfasst in der Gemarkung Draisendorf die Flurstücke 219 (Teilbereich), 235 (Teilbereich), 239, 240 (Teilbereich), 241, 242, 243, 244, 245/1.
Unterlagen
Die Unterlagen (Vorentwürfe inkl. Begründungen und umweltbezogener Informationen) sind am Ende dieses Beitrags eingebettet und können dort direkt angezeigt und heruntergeladen werden.
So können Sie Stellung nehmen
Während der o. g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden :
- per E-Mail: gemeinde@regnitzlosau.de
- schriftlich: Gemeinde Regnitzlosau, Hauptstraße 24, 95194 Regnitzlosau
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus (während der Dienststunden)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird über Ziele und Zwecke, wesentliche Auswirkungen sowie Planungsalternativen unterrichtet; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis zum Datenschutz: Stellungnahmen werden zur Bearbeitung und Abwägung gespeichert und – soweit erforderlich – an am Verfahren Beteiligte weitergegeben.