Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid ist die Gemeinde dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gefolgt und hat die Planungen bezüglich des Gewerbegebiets fortgesetzt.
In der aktuellen Phase der Grundlagenermittlung werden die Zielvorstellungen der beteiligten Akteure (Gemeinde Regnitzlosau & Panattoni) ermittelt, diskutiert und gewichtet, um das Gesamtkonzept für das Gewerbegebiet am Standort Draisendorf weiter auszudifferenzieren. Im weiteren Verlauf werden
die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Akteure durch einen Städtebaulichen Vertrag vereinbart.
Parallel zur Grundlagenermittlung bereitet die Gemeinde Regnitzlosau die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet vor. Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Überführung des oben genannten Konzepts in einen Rechtsrahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen (auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen)
miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Öffentlichkeit und Behörden sind in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen.
Dass Verfahren der Bauleitplanung beginnt offiziell mit dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde (das ist bisher nicht geschehen). Dieser wird mit dem Plangebiet und der Planbezeichnung ortsüblich bekannt gemacht (als Aushang, im Amtsblatt, im Internet).
Über den weiteren Verlauf des Projekts und der damit einhergehenden Verfahren informieren wir Sie fortlaufend auf dieser Projektseite.